Wiedereröffnung der Gerhart-Hauptmann-Bibliothek im Rathaus Friedenau 2016 (?)

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Bibliothek im ehemaligen Rathaus Friedenau kurz nach der Schließung

Auf der 59. BVV-Sitzung im Juni 2016 hatte die Bezirksverordnetenversammlung folgenden Beschluß gefasst, zum dem jetzt das Bezirksamt in einer Mitteilung zur Kenntnisnahme Stellung nimmt.

Drucksache – 1918/XIX

Beschlusstext:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die derzeit geschlossene Gerhart-Hauptmann-Bibliothek im Rathaus Friedenau frühestmöglich – spätestens aber zum 01.11.2016 – als Kooperationsbibliothek und eigenständigen Standort des Fachbereichs Bibliotheken wiederzueröffnen.

Um den baulichen und räumlichen Gegebenheiten im Rathaus Friedenau gerecht zu werden, wird das Bezirksamt ersucht, die Bibliothek in zwei Stufen herzurichten:

1.        Herrichtung der ehemaligen Bibliotheksfläche und Eröffnung für den Kundenverkehr

Das Bezirksamt ist aufgefordert, die bisher als Bibliothek genutzte Fläche im Erdgeschoss unverzüglich wieder für die Nutzung als Bibliothek herzurichten und bis spätestens 01.11.2016 für die Öffentlichkeit zu öffnen. Dazu sind unverzüglich die Verhandlungen mit der BIM aufzunehmen, um einen langfristigen Mietvertrag abzuschließen. Die Fläche im Untergeschoss ist als Optionsfläche zu sichern. Die dafür notwendige Genehmigung der Senatsverwaltung für Finanzen ist vor der Sommerpause anzustreben.

Um eine zeitnahe und ressourcenschonende Inbetriebnahme der Bibliothek zu gewährleisten ist zunächst eine Variante 0 anzustreben, die dem ursprünglichen Zustand (2015) weitgehend entsprechen soll. Hierzu sind Verhandlungen mit dem Träger der Einrichtung, der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und der BIM mit folgenden Zwischenzielen zu führen und zu prüfen:

a) Nutzung des Hauptportals als Haupteingang der Bibliothek, alternativ die Lauterstraße
b) Bauliche Ergänzung der Sanitärfläche für die Bibliotheksnutzung
c) Vorübergehende Nutzung des Hofes für einen barrierefreien Zugang
d) Herrichtung der Räumlichkeiten für das Bibliothekspersonal

Für die Herrichtung sollen die für das Haushaltsjahr 2016 vom Land Berlin bewilligten Mittel in Höhe von 300.000 € eingesetzt werden. Darin enthalten sind auch die im Konzept des Bezirksamts vorgesehenen Kosten der notwendigen Medienerneuerung im Jahr 2016.

Die Bibliotheksfläche wird durch Personal im Umfang von 3,5 VZÄ betreut, wobei neben den vorhandenen 1,5 VZÄ die beiden aus dem flüchtlingsbedingten Mehrbedarf bewilligten Vollzeitstellen einzusetzen sind. Die Stellen sind dazu unverzüglich zu besetzen.

Über den Fortgang der Wiedereinrichtung der Bibliothek auf der 1. Stufe und den voraussichtlichen Eröffnungstermin werden die Mitglieder des Hauptausschusses und des Kulturausschusses regelmäßig zum 15. eines Monats (erstmals zum 15.07.2016) schriftlich per E-Mail informiert.

2.         Flächenerweiterung durch Nutzung des Untergeschosses ab 2017

Nach Leerzug der ehemaligen Kantine im Untergeschoss sind die dort befindlichen Räumlichkeiten zum frühestmöglichen Zeitpunkt ebenfalls anzumieten und als Erweiterung der Bibliotheksfläche auf dann 590 qm herzurichten. Der Zugang zur Bibliothek soll barrierefrei über die Lauterstraße erfolgen und dafür hergerichtet werden.

Über die vorbereitenden Gespräche mit dem Eigentümer, die auch die durch die BIM zu übernehmenden baulichen Maßnahmen zum Gegenstand haben sollen, sowie dem Betreiber der Unterkunft und die anschließende Umsetzung der 2. Stufe werden die Mitglieder des Hauptausschusses und des Kulturausschusses im Jahr 2016 quartalsweise (erster Bericht spätestens zum 30.06.2016), ab Januar 2017 monatlich schriftlich per E-Mail informiert.

Der gesamte Prozess der Realisierung beider Stufen erfolgt unter Einbeziehung der Initiative zum Erhalt der Gerhart-Hauptmann-Bibliothek und der AG Bibliotheken des Willkommensbündnis Friedenau.

Das Bezirksamt wird ersucht, alle Möglichkeiten der Kooperation mit Ehrenamtlichen zur Verbesserung der Angebotsqualität und der Mengenresultate auszuschöpfen. Die Zusammenarbeit mit der Unterkunft für geflüchtete Menschen im Sinne einer Kooperationsbibliothek soll kontinuierlich stattfinden.

Aufgrund des “Pilotcharakters“ einer Kooperationsbibliothek im Zusammenhang mit einer Unterkunft für geflüchtete Menschen wird das Bezirksamt ersucht, weitere finanzielle Unterstützung durch das Land Berlin sowie Kooperationen mit Projekten der Integrationsarbeit einzuwerben. Alle weiteren Möglichkeiten des Einwerbens von Spenden und Sponsoring – auch im Zusammenhang mit dem im Aufbau befindlichen Förderverein für die Stadtbibliotheken – sind auszuschöpfen.

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

Der Leiter der SE FM hat am 27.06.2016 in Anwesenheit von Vertretern der Stadtbibliothek sowie der Behindertenbeauftragten ein Dienstgespräch mit dem LAGeSo, der BIM und der SIN e.V. geführt, dessen Ergebnis dem Hauptausschuss am 6. Juli 2016 und dem Kulturausschuss am 7.7.2016 zur Kenntnis gegeben wurde:

„Die Umbau- und Sanierungsarbeiten für die Stufe 2 bedingen eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in das Gebäude; während dieser Baumaßnahmen ist die Aufrechterhaltung des Bibliotheksbetriebes im Sinne der Stufe 1 voraussichtlich nicht zu gewährleisten. Die vom Fb Bibliotheken dargelegten Mindeststandards für öffentliche Stadtbüchereien können unter den Bedingungen der Stufe 1 nicht eingehalten werden.“

Demzufolge stehen die Bibliotheksflächen des Besucher-WCs und der Büros im Erdgeschoss des ehemaligen Rathauses nicht mehr zur Verfügung, freie Ersatzflächen gibt es nicht. Ferner schließt der Unterkunftsbetreiber eine Überschneidung der Wege der Bibliotheksnutzer mit den Nutzflächen der Flüchtlinge aus, was auch die gemeinsame Nutzung des Haupteingangs betrifft. Baumaßnahmen, die zu einer weiteren Verkleinerung der Funktionsflächen im Erdgeschoss führen, werden im Aufwand als „unangemessen“ gewertet. Auch die Barrierefreiheit wäre in Stufe 1 nicht gewährleistet, Ausnahmen oder Befreiungen werden von der Behindertenbeauftragten nicht empfohlen. Die Mindeststandards für öffentliche Stadtbüchereien könnten unter den Bedingungen der Stufe 1 nicht eingehalten werden.

Insgesamt empfiehlt sich demnach eine provisorische Inbetriebnahme der Bibliothek gemäß Stufe 1 nicht.

Ergänzend hat die BIM mitgeteilt, dass sie die erforderlichen 1,9 Mio. € für die Umbau- und Sanierungsarbeiten der Stufe 2 nicht zur Verfügung stellen kann. Die Finanzierung des Vorhabens ist deshalb weiterhin ungeklärt, da auch der Senat die Bitte des Bezirksamtes um Unterstützung –ein gemeinsames Schreiben der Bezirksbürgermeisterin und der Bildungsstadträtin vom 25.5.2016- bislang nicht beantwortet hat.

Parallel dazu hat das Bezirksamt im Zuge der Maßnahmen-Meldung für Mittel aus dem Masterplan auch das Projekt „Umbau und Einrichtung der Bibliothek im Rathaus Friedenau“ in Höhe von 300.000 € für 2017 gestellt, eine Stellungnahme bzw. Bestätigung der Maßnahme durch die SenAIF steht noch aus.

Kostenrelevante Planungsschritte können deshalb bis auf Weiteres nicht unternommen werden.

Die BIM ist aber bereit, im Rahmen einer Projektvereinbarung die Bauherrentätigkeit zu übernehmen und hat auch ihr Interesse bestätigt, die Flächen in EG und UG für eine Bibliotheksnutzung an den Bezirk zu vermieten. In Hinblick darauf hat das Bezirksamt inzwischen weitere Gespräche mit der BIM initiiert, um herauszufinden, ob und unter welchen Bedingungen eine Kooperationsbibliothek auf den Flächen der ehemaligen Kantine und der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Bibliothek eingerichtet und die erforderlichen Flächen vom Bezirk gemietet werden könnten. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

Da aufgrund der aktuellen Erkenntnisse eine Berichtsform in den vorgegebenen Fristen (monatlich zu Stufe 1 und quartalsweise zu Stufe 2) wenig zielführend erscheint, werden die Fachausschüsse der BVV über den Fortgang und neue Ergebnisse anlassbezogen informiert. Zudem wird ein zeitnaher zusammenfassender Bericht auch in Zusammenhang mit der Drucksache 1950/XIX erfolgen.

 

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