| Mobilfunk-Sendeanlagen
- was ist zulässig?
Die allgemeingültigen Anforderungen
an Mobilfunksendeanlagen hat der Gesetzgeber in der 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV - Verordnung über
elektromagnetische Felder) rechtsverbindlich konkretisiert: So
müssen alle neuen Sendeanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr
als 10 W wie auch jede Veränderung einer bestehenden Anlage vom
jeweiligen Mobilfunkbetreiber beim bezirklichen Umweltamt angezeigt
werden. Dies geschieht unter Vorlage einer sog.
Standortbescheinigung mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme
(nicht Errichtung) der Anlage. In dieser Standortbescheinigung legt
die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auf
Grundlage der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte die
einzuhaltenden Sicherheitsabstände für die jeweilige Sendeanlage
fest. Diese Grenzwerte berücksichtigen die allgemein anerkannten
sog. thermischen Wirkungen. Das Umweltamt prüft dann, ob die
örtlichen Gegebenheiten mit den Betreiberangaben übereinstimmen
und ob die Einhaltung der geforderten Mindestabstände
gewährleistet ist.
Angesichts möglicher weiterer
gesundheitsschädigender Auswirkungen durch den Mobilfunk stehen die
Grenzwerte der 26. BImSchV immer wieder im Mittelpunkt der
Diskussion. Aufgrund des öffentlichen Drucks kamen daher im Jahr
2001 zwischen den Mobilfunkbetreibern und den Vertretern der
deutschen Städte und Kommunen zwei Vereinbarungen zustande, wonach
sich die Mobilfunkbetreiber u.a. dazu verpflichten, neue Standorte
frühzeitig mit den Kommunen abzustimmen und insbesondere bei
Kindergärten und Schulen eine alternative Standortprüfung
durchzuführen. Im Gegenzug dazu verzichtete der Gesetzgeber
vorläufig, d.h. bis zum Vorliegen neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse, auf eine Verschärfung der Grenzwerte.
Umweltbezirksstadträtin Anke Otto
dazu: "Unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge ist das Bezirksamt
Steglitz-Zehlendorf einen Schritt weiter gegangen und hat am
27.08.2002 Richtlinien zur Vermietung bezirkseigener Gebäude als
Standorte für Mobilfunkanlagen beschlossen. Danach werden in
Steglitz-Zehlendorf auf Kita's, Schulen, Jugendfreizeitstätten und
Seniorenwohnheimen sowie auf eigenen Gebäuden im Umkreis (Abstand
zum Gebäude 150 m) keine neuen Mobilfunksendeanlagen mehr
errichtet."
Bürgerinnen und Bürger, die sich
über Standorte von Mobilfunkanlagen in der unmittelbarer Nähe zu
ihrem Wohnort informieren möchten, erhalten weitergehende
Auskünfte beim Umweltamt Steglitz-Zehlendorf, 12154 Berlin (Frau
Bruckhaus, Tel. 6321 - 5715). |