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Mobilfunk-Sendeanlagen - was ist zulässig?

Die allgemeingültigen Anforderungen an Mobilfunksendeanlagen hat der Gesetzgeber in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder) rechtsverbindlich konkretisiert: So müssen alle neuen Sendeanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 10 W wie auch jede Veränderung einer bestehenden Anlage vom jeweiligen Mobilfunkbetreiber beim bezirklichen Umweltamt angezeigt werden. Dies geschieht unter Vorlage einer sog. Standortbescheinigung mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme (nicht Errichtung) der Anlage. In dieser Standortbescheinigung legt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auf Grundlage der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte die einzuhaltenden Sicherheitsabstände für die jeweilige Sendeanlage fest. Diese Grenzwerte berücksichtigen die allgemein anerkannten sog. thermischen Wirkungen. Das Umweltamt prüft dann, ob die örtlichen Gegebenheiten mit den Betreiberangaben übereinstimmen und ob die Einhaltung der geforderten Mindestabstände gewährleistet ist.

Angesichts möglicher weiterer gesundheitsschädigender Auswirkungen durch den Mobilfunk stehen die Grenzwerte der 26. BImSchV immer wieder im Mittelpunkt der Diskussion. Aufgrund des öffentlichen Drucks kamen daher im Jahr 2001 zwischen den Mobilfunkbetreibern und den Vertretern der deutschen Städte und Kommunen zwei Vereinbarungen zustande, wonach sich die Mobilfunkbetreiber u.a. dazu verpflichten, neue Standorte frühzeitig mit den Kommunen abzustimmen und insbesondere bei Kindergärten und Schulen eine alternative Standortprüfung durchzuführen. Im Gegenzug dazu verzichtete der Gesetzgeber vorläufig, d.h. bis zum Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, auf eine Verschärfung der Grenzwerte.

Umweltbezirksstadträtin Anke Otto dazu: "Unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge ist das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf einen Schritt weiter gegangen und hat am 27.08.2002 Richtlinien zur Vermietung bezirkseigener Gebäude als Standorte für Mobilfunkanlagen beschlossen. Danach werden in Steglitz-Zehlendorf auf Kita's, Schulen, Jugendfreizeitstätten und Seniorenwohnheimen sowie auf eigenen Gebäuden im Umkreis (Abstand zum Gebäude 150 m) keine neuen Mobilfunksendeanlagen mehr errichtet."

Bürgerinnen und Bürger, die sich über Standorte von Mobilfunkanlagen in der unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort informieren möchten, erhalten weitergehende Auskünfte beim Umweltamt Steglitz-Zehlendorf, 12154 Berlin (Frau Bruckhaus, Tel. 6321 - 5715).