Aus dem
Deutschen Bundestag:
Verbraucherschutz/Antrag
TEILUNGSFOLGEN BEI
LÄRMSANIERUNG DER SCHIENENWEGE STÄRKER BERÜCKSICHTIGEN
Berlin: (hib/POT) Die Liberalen
fordern die Bundesregierung auf, das bestehende Programm zur
Lärmsanierung der Schienenwege des Bundes dahingehend
fortzuentwickeln, dass die Folgen der Teilung in Berlin
berücksichtigt werden und die "Lärmsanierung" an den
wiederaufgebauten Strecken bereits während der Bauphase vorgenommen
werden kann.
Die Bundesregierung soll außerdem alles in ihren Möglichkeiten
Stehende tun, um den betroffenen Anwohnern an der Anhalter Bahn
in Berlin einen angemessenen Lärmschutz zu gewährleisten. Dies
fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/1115).
Nach Angaben der Antragsteller ist die über Berlin-Lankwitz und
-Lichterfelde weiter in Richtung Leipzig führende Eisenbahnstrecke,
wie andere auch (Dresdener Bahn, Nordbahn), nach der Teilung Berlins
von der DDR-Reichsbahn aufgegeben worden.
In den Jahren bis zur deutschen Einheit sei die Wohnbebauung bis an
diese gelegten Trassen herangerückt. Nach der Wiedervereinigung
würden diese Strecken jetzt wieder aufgebaut, heißt es im Antrag
weiter.
Die Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt vertreten den Angaben
der Antragsteller zufolge die Auffassung, dass der Wiederaufbau nach
geltender Rechtslage kein "Bau" eines Schienenweges sei,
da die ehemals vorhandenen Strecken nie entwidmet worden seien.
Dies bedeute, dass die Lärmschutzbestimmungen für Neubaumaßnahmen
nicht zur Anwendung gelangen. Es bestehe daher die Situation, dass
"Lärmaltlasten", wie sie das Lärmsanierungsprogramm
beseitigen will, bei der Anhalter Bahn in Berlin neu geschaffen
würden.
Es sei unverantwortlich, die während der Bauphase kostengünstigere
Lärmvermeidung zu Gunsten einer späteren und teureren
Lärmsanierung zu unterlassen, heißt es zur Begründung. |