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Nachbar in Bedrängnis: der Mauersegler - Vogel des Jahres
In Berlin sind die Mauersegler wieder
eingetroffen. Der Mauersegler ist einer der auffälligsten Vögel
unserer Städte. In größeren Trupps jagen sie schrill rufend
entlang der Straßen und hoch am Himmel nach Insekten. Mit einer
Flügelspanne von fast 40 cm unterscheiden sich die schwarzbraunen
Vögel mit ihren sichelförmigen Flügeln von den kleineren Rauch-
und Mehlschwalben.
Die eleganten Segler sind wegen fehlender Niststätten in Gefahr.
Spalten und Nischen an Gebäuden ersetzen die kaum vorhandenen
natürlichen Brutplätze. Bei Gebäudesanierungen von Dächern und
Fassaden wird immer wieder festgestellt, welche oft versteckten
Möglichkeiten die Vögel als Brutplätze finden. Damit eine häufig
unbemerkte und in der Regel ungewollte Zerstörung derartiger
Brutplätze bei Bauvorhaben verhindert wird, ist es wichtig, die
Niststätten zu kennen.
Der Bezirksstadtrat für Bauen,
Stadtplanung und Naturschutz in Steglitz - Zehlendorf, Stäglin
(SPD), unterstützt daher den Aufruf des Bundes für Umwelt und
Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) zur Meldung von
Mauerseglervorkommen. Er fordert alle Bürgerinnen und Bürger in
Steglitz-Zehlendorf auf, die Beobachtungen zu der nach § 10 Abs. 2
Nr. 10 Buchst.b), bb) Bundesnaturschutzgesetz* besonders
geschützten Vogelart machen können, sich unter dem
Mauersegler-Telefon beim BUND in der Zeit Mo. - Do. von 16.00 -
18.00 Uhr, Tel.: 78 79 00 27 (oder Anrufbeantworter) bis zum Ende
der Brutzeit zu melden oder ihre Beobachtungen schriftlich dem BUND
Berlin, Crellestr. 35, 10827 Berlin bzw. dem Bezirksamt
Steglitz-Zehlendorf, Naturschutz- und Grünflächenamt, Kirchstr.
1/3, 14163 Berlin mitzuteilen. Beim BUND und in den Bürgerämtern
des Bezirksamtes werden Info-Faltblätter und vorbereitete
Postkarten bereitgehalten.
In diesem Zusammenhang sei darauf
hingewiesen, dass die Niststätten der Gebäudebrüter ganzjährig
geschützt sind, was insbesondere Hauseigentümer, Architekten und
jeder, der mit dem Bauen an Gebäuden zu tun hat, wissen sollte.
Sollten Niststätten bei Bauvorhaben beseitigt werden müssen, ist
zuvor eine Befreiung von dem Verbot des § 42 Abs. 1 Nr. 1
Bundesnaturschutzgesetz* bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Abt. I, Referat E, Am Köllnischen Park 3 in 10713
Berlin einzuholen.
Auskünfte beim Bezirksamt
Steglitz-Zehlendorf erteilt Frau Wolfsdorff, Mitarbeiterin der
untere Naturschutzbehörde, unter der Rufnummer: 6321-7830.
*Gesetz über Naturschutz und
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des
Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer
Rechtsvorschriften
(BNatSchGNeuregG) vom 25.3.2002 (BGBl. I S. 1193) |