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Ein Nachbar in Bedrängnis: der Mauersegler - Vogel des Jahres

In Berlin sind die Mauersegler wieder eingetroffen. Der Mauersegler ist einer der auffälligsten Vögel unserer Städte. In größeren Trupps jagen sie schrill rufend entlang der Straßen und hoch am Himmel nach Insekten. Mit einer Flügelspanne von fast 40 cm unterscheiden sich die schwarzbraunen Vögel mit ihren sichelförmigen Flügeln von den kleineren Rauch- und Mehlschwalben.
Die eleganten Segler sind wegen fehlender Niststätten in Gefahr. Spalten und Nischen an Gebäuden ersetzen die kaum vorhandenen natürlichen Brutplätze. Bei Gebäudesanierungen von Dächern und Fassaden wird immer wieder festgestellt, welche oft versteckten Möglichkeiten die Vögel als Brutplätze finden. Damit eine häufig unbemerkte und in der Regel ungewollte Zerstörung derartiger Brutplätze bei Bauvorhaben verhindert wird, ist es wichtig, die Niststätten zu kennen.

Der Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtplanung und Naturschutz in Steglitz - Zehlendorf, Stäglin (SPD), unterstützt daher den Aufruf des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) zur Meldung von Mauerseglervorkommen. Er fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Steglitz-Zehlendorf auf, die Beobachtungen zu der nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchst.b), bb) Bundesnaturschutzgesetz* besonders geschützten Vogelart machen können, sich unter dem Mauersegler-Telefon beim BUND in der Zeit Mo. - Do. von 16.00 - 18.00 Uhr, Tel.: 78 79 00 27 (oder Anrufbeantworter) bis zum Ende der Brutzeit zu melden oder ihre Beobachtungen schriftlich dem BUND Berlin, Crellestr. 35, 10827 Berlin bzw. dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Naturschutz- und Grünflächenamt, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin mitzuteilen. Beim BUND und in den Bürgerämtern des Bezirksamtes werden Info-Faltblätter und vorbereitete Postkarten bereitgehalten.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Niststätten der Gebäudebrüter ganzjährig geschützt sind, was insbesondere Hauseigentümer, Architekten und jeder, der mit dem Bauen an Gebäuden zu tun hat, wissen sollte. Sollten Niststätten bei Bauvorhaben beseitigt werden müssen, ist zuvor eine Befreiung von dem Verbot des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz* bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I, Referat E, Am Köllnischen Park 3 in 10713 Berlin einzuholen.

Auskünfte beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf erteilt Frau Wolfsdorff, Mitarbeiterin der untere Naturschutzbehörde, unter der Rufnummer: 6321-7830.

*Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften
(BNatSchGNeuregG) vom 25.3.2002 (BGBl. I S. 1193)